Wertstoff statt Abfall
Wofür Dieter Köbler Holzzerkleinerung steht

Wir – Dieter Köbler Holzzerkleinerung – sind ein regional verwurzeltes Unternehmen mit Sitz in Röttenbach bei Roth, spezialisiert auf Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft mit Fokus auf holzige Abfälle.
Unser Kerngeschäft besteht aus dem Zerkleinern und Aufbereiten von Altholz, Wurzelstöcken, Garten- sowie Bau- und Abbruchholz zur stofflichen oder thermischen Verwertung. Damit leisten wir einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Nutzung regionaler Rohstoffe. Damit sind wir bereits seit rund 40 Jahren ebenso für kommunale Kompost- und Grüngutsammelplätze wie für private Entsorgungsunternehmen sowie Bau- und Holzbaubetriebe – eben genau dort, wo Holzabfälle anfallen.
Indem wir in unserer Anlage in Röttenbach Altholz der Klassen AI bis AIII aufbereiten, tragen wir zur regionalen Wertschöpfung bei, mit unseren Dienstleistungen sind wir jedoch überregional im süddeutschen Großraum zwischen Nürnberg, Stuttgart, Frankfurt am Main und Erfurt unterwegs.
Unbedingte
Termintreue
Höchste
Zuverlässigkeit
Wirtschaftliche
Entsorgung
Vielseitiger
Maschinenpark
Nachhaltige
Rückgewinnung
Kontakt
Ihre direkten Kontakte bei Dieter Köbler Holzzerkleinerung
Dieter Köbler
Geschäftsführer
Bernd Beispiel
Mitarbeiter
Alex Ausgedacht
Mitarbeiter
Peter Platzhalter
Mitarbeiter
Unsere Historie
Die Geschichte hinter Dieter Köbler Holzzerkleinerung
1987
Der Grundstein für unser Unternehmen wurde mit der Idee gelegt, holzige Abfälle regional aufzubereiten und sie als wertvolle Ressource in den Stoffkreislauf zurückzuführen.
1999
Mit dem Aufbau eines eigenen Erdenwerks begann die Herstellung von Rindenmulch – ein wichtiger Schritt hin zur Verwertung holziger Reststoffe in hochwertigen Produkten.
2017
Durch die Übernahme der zweiten Generation unseres Familienbetriebs wurde unser Unternehmen gestärkt und auf nachhaltige, zukünftige Strukturen ausgerichtet.
2017
Im selben Jahr wurden wir als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert – für das Sammeln, Befördern und Behandeln von Abfällen nach §56 KrWG. Ein Meilenstein in Sachen Qualität.
